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Leistungen von Limousinen-Service-Germany in Salach

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Vertrauenswürdiger Partner für Krankenfahrten in Salach

Als Vertragspartner aller Krankenkassen bei Krankenfahrten bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Abrechnung über Ihre Krankenkasse an. Wir verstehen, dass der Transport zu medizinischen Terminen wichtig ist, und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen diesen Service so einfach wie möglich zu gestalten. In den folgenden Abschnitten finden Sie wichtige Informationen zu unserem Angebot und den Abläufen, die Ihnen helfen werden, unsere Dienstleistungen besser zu verstehen.

  • Verordnung einer Krankenbeförderung

    A ) NICHT GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE FAHRTEN:

    Alle Fahrten zu einem stationären Klinik- oder REHA/Kuraufenthalt, sowie Rückfahrt bei Entlassung.

    Für vor- und nachstationäre Untersuchungen werden, sofern Sie einen stationären Aufenthalt verkürzen oder gar vermeiden, die Fahrten ebenfalls 5 Tage vor Aufnahme und bis 14 Tage nach Entlassung ohne vorherige Genehmigung von Ihrer Kasse übernommen.

    Fahrten zu ambulanten Operationen und dazu gehörige Vor- und Nachuntersuchungen (5 Tage vor und bis 14 Tage nach OP Termin


    Voraussetzung:

    Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt.


    B ) GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE FAHRTEN:

    Alle Fahrten zu einer Dauer- oder hochfrequenten Behandlung

    Strahlentherapie

    Chemotherapie

    Dialysebehandlung

    Andere Behandlungen, die mindestens 2 x pro Woche über mindestens 6 Wochen dauern.


    C ) AUSNAHMEREGELUNGEN:

    Fahrten zu ambulanten Arztbesuchen werden i. d. R. nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.


    Ausnahmen:


    Haben Sie mindestens die Pflegestufe 2 oder sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit mindestens einem der Merkzeichen "aG", "BI" oder "H", sind Sie berechtigt, nach vorheriger Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse, für ambulante Arztbesuche ein Mietwagen/Taxi zu nutzen. Wie bei den genehmigungspflichtigen Fahrten ist hier ebenfalls die "Verordnung einer Krankenbeförderung" von Ihrem Arzt notwendig.

    Haben Sie Fragen hierzu, benötigen Sie Hilfe bei der Beschaffung der "Verordnung einer Krankenbeförderung" oder der Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse, dann rufen Sie uns unverbindlich an.

  • Zur Krankenbeförderung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    1.) GRUNDSÄTZLICHES:

    Alle Fahrten müssen vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, mit Ausnahme von Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung. Bitte beantragen Sie dort die Genehmigung sowie die Kostenübernahme für Krankenfahrten. Die Genehmigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen und dem Fahrer vorzulegen.


    2.) FAHRTEN ZU AMBULANTEN BEHANDLUNGEN:

    (Arztbesuche, Krankengymnastik und ambulante Behandlungen im Krankenhaus) sind nur für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, H oder Bl sowie für Personen mit Pflegegrad 2 oder 3 auf ärztliche Anordnung von der Zuzahlung befreit. In besonderen Fällen kann eine Befreiung auch ohne diese amtlichen Merkmale gewährt werden.


    Bitte beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art und legen Sie diese bei jeder Fahrt vor. Zusätzlich ist für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung erforderlich, die auch als Anwesenheitsnachweis dient.


    Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil muss pro Fahrt in bar im Fahrzeug entrichtet werden, bis Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist. Sobald diese erreicht ist (1 % bzw. 2 % Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens), stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil aus. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Barzahlung im Fahrzeug.


    3.) AMBULANTE OPERATIONEN, TAGESKLINIK :

    Ambulante Behandlungen als Ersatz für einen stationären Krankenhausaufenthalt


    Für jede Fahrt ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.

    Der gesetzliche Eigenanteil für die erste und letzte Fahrt ist entweder bar im Taxi/Mietwagen zu entrichten oder kann auf Rechnung bezahlt werden.

    Bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Bestätigung der Krankenkasse (z. B. für Dialysepatienten) entfällt der Eigenanteil.


    Die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist im Voraus erforderlich.

    Eine Rechnung über den Eigenanteil erhalten Sie direkt von uns. Die genaue Höhe richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.

    Sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Eigenanteils. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihnen ein entsprechender Bescheid vorliegt.


    Strahlen- und Chemotherapie


    Vor Fahrtantritt ist eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

    Zusätzlich muss eine ärztliche Verordnung (Serienfahrtennachweis) vorliegen.

    Bitte übergeben Sie diese Verordnung dem Fahrer bei der ersten Fahrt.


    Je nach Genehmigung der Krankenkasse gelten folgende Regelungen:


    Der gesetzliche Eigenanteil ist nur für die erste und letzte Fahrt zu entrichten.


    Alternativ ist der Eigenanteil bei jeder Fahrt zu zahlen.


    Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Bestätigung der Krankenkasse.


    Fahrten zu stationären Behandlungen


    (Betrifft stationäre Aufnahme oder Entlassung nach einem Krankenhausaufenthalt von mehr als einem Tag.)


    Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.


    Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt entrichtet werden.


    Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Bestätigung der Krankenkasse.


    Fahrten im Rahmen der Unfallkasse, Berufsgenossenschaft oder Krankenhäuser


    (Gilt für Berufs- und Schulunfälle sowie Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes.)


    Eine ärztliche Verordnung oder eine Bescheinigung durch die Schule/den Kindergarten ist erforderlich.


    Die Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn die Krankenkasse die Fahrten genehmigt hat. Andernfalls ist der volle Fahrpreis in bar zu zahlen.


    Befreiungsausweise der Krankenkasse haben eine befristete Gültigkeit.


    Persönliche Belastungsgrenze


    Sobald Ihre persönliche Belastungsgrenze (1 % bzw. 2 % Ihres Familienjahresbruttoeinkommens) erreicht ist, stellt Ihnen die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus.

    Ab diesem Zeitpunkt ist kein Eigenanteil mehr zu zahlen. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihnen diese Bescheinigung vorliegt.


    4.) ABRECHNUNG

    Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:


    • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse-/Berufsgenossenschaft oder des Kostenträgers
    • Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Geburtsdatum
    • ggf. Nummer des Befreiungsausweises
    • Genehmigung Ihrer Krankenkasse
    • Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg
    • Ärztliche Verordnung

Entdecken Sie die Schwäbische Alb: Ein Paradies für Fahrten und Genuss

Die Schwäbische Alb ist nicht nur für ihre herzliche Gemütlichkeit, Kunst und Kultur bekannt, sondern auch für ihre malerischen Kurvenstrecken durch dichte Wälder und sanfte Hochflächen. Fünf ausgewählte Rundstrecken laden dazu ein, diese faszinierende Landschaft zu erkunden und sich von ihr verzaubern zu lassen. Idyllische Biergärten mit exzellenter Gastronomie stehen Ihnen entlang der Routen zur Verfügung.

Die sorgfältig zusammengestellten Routen führen Sie durch romantische Dörfer und Städte, die reich an Sehenswürdigkeiten sind. Hier finden Sie alles, was das Herz begehrt. Die Touren sind so abwechslungsreich wie die Landschaft selbst, und unabhängig davon, welche Route Sie wählen, werden Sie voll auf Ihre Kosten kommen. Die Streckenvorschläge führen Sie über ruhige Wege, vorbei an malerischen Seen, über sanfte Bergrücken und entlang der klaren Flüsse.

Für diejenigen, die sich für Kultur und Geschichte interessieren, gibt es zahlreiche romantische Burgen und beeindruckende Schlösser zu entdecken. Auch kulturhistorisch bedeutende Kirchen und Klöster prägen die Region. Zahlreiche Biergärten und Gasthöfe mit typisch schwäbischen Spezialitäten laden dazu ein, die lokale Küche zu genießen. Die Schwäbische Alb ist der ideale Ort, um sowohl die Natur als auch die kulturellen Highlights zu erleben.

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